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Die
Kirchspiele:
Wenn wir nach den Besonderheiten der Eiderstedter Selbstverwaltung
fragen, dann müssen wir zunächst unseren Blick auf die Gemeinden
richten, die hier Kirchspiele (niederdeutsch Carspel) hießen. In der
Gottorfer Zeit war ihre Zahl gleichbleibend 18; hinzu kamen (seit
1590) die beiden Städte Tönning und Garding, die zwar ihr eigenes
Stadtrecht besaßen, aber doch zur Landschaft gehörten. Die Grenzen
der Kirchspiele deckten sich mit denen der Kirchengemeinden.
In jedem dieser Kirchspiele trug eine herausragende Gruppe von Männern,
die Interessenten, die politische Verantwortung. Nur sie, die größeren
Landbesitzer, besaßen das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu
bestimmen, zu wählen und gewählt zu werden. Jedes Kirchspiel
entschied für sich, wie groß der Landbesitz sein mußte, der die
Interessentschaft begründete. Aus der Mitte des 19. Jahrhunderts
kennen wir genaue Zahlen. Damals forderte man in Ording 5 Demat, in
St. Peter und Osterhever 10 Demat, in Vollerwiek 12 Demat, in Tating,
Westerhever, Poppenbüll, Uelvesbüll und Kating 20 Demat, in Tetenbüll,
Katharinenheerd, Garding, Welt, Kotzenbüll und Tönning
30 Demat, in Oldenswort und Koldenbüttel 40
Demat, in Witzwort 60 Demat (ein Eiderstedter Demat = 4925 m2,
also etwa ein halber Hektar). Warum diese großen Unterschiede gemacht
wurden und wann sie entstanden, dafür gibt es bisher keine schlüssige
Erklärung. Mit der Größe des Kirchspiels, der Einwohnerzahl oder
der Zahl der Landbesitzer können sie jedenfalls nicht ohne weiteres
in Zusammenhang gebracht werden.
Um 1840 zählte man in der ganzen Landschaft zusammen 452
Interessenten. Das waren 3,3 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Wendet man die genannten Zahlen auf das Dematregister von 1617 an,
dann erhält man für dieses Jahr bei insgesamt 1895 steuerpflichtigen
Grundbesitzern die Zahl von 595 Interessenten.
Alle Landbesitzer oder landlosen Einwohner eines Kirchspiels galten
zwar als Mitglieder der ,,Commüne“, aber sie waren eben nicht im
Besitz der ,,Communalrechte“. ,,Dies ist“, so schrieb 1841 der
Landgerichtsadvokat Peter Wilhelm Cornils, ,,eine notwendige Folge der
relativen Gleichheit der Commünemitglieder. Wer weniger Land besitzt,
hat auch nur in geringem Maße, wer gar kein Land hat, gar nicht zu
den Reallasten beizutragen.“ Größerer Besitz bedeutete also mehr
Rechte, aber auch mehr Pflichten oder umgekehrt das war der uralte,
streng beachtete Grundsatz der Eiderstedter Selbstverwaltung.
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